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Channel: Aktuelles aus der Gemeinde Kröslin
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Alle Ortsteile ab sofort mit schnellem Internet

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Seit November 2014 stehen nach dem Ausbau des Breitbandnetzes durch die Deutsche Telekom in der gesamten Gemeinde deutlich verbesserte Internetanschlüsse zur Verfügung.

Je nach Entfernung von den Schaltkästen und in Abhängigkeit von den Eigenschaften der Leitungen zu den Hausanschlüssen sind jetzt Bandbreiten zwischen 6 und 50 MBit möglich. Wichtig: Die Umstellung erfolgt nicht automatisch - Interessenten müssen in jedem Fall Kontakt zu ihrem Telefon/Internetanbieter aufnehmen.


Termine für die Müllentsorgung 2015

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Die Schadstoffabfuhren in der Gemeinde Kröslin finden 2015 am 8. Mai sowie am 8. Oktober statt.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der Schadstoffe ausschließlich am Schadstoffmobil erfolgt.

Es ist strengstens untersagt, Schadstoffe unbeaufsichtigt am Straßenrand abzustellen!

Angenommen werden u.a. Lösungsmittel, Verdünner, Frostschutzmittel, Kühl- und Bremsflüssigkeit, Altöl, Reinigungsmittel, Holzschutzmittel, Lacke, Farben, Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Medikamente.

Die kostenlose Annahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 kg bzw. 20 l) und nur in geschlossenen Behältern.

Die Sammlung ist nicht für Schadstoffe aus Gewerbebetrieben vorgesehen!

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Links zu den Abfallkalendern:

Information des Ordnungsamtes zum Verbrennen von Pflanzenabfällen im März und Oktober

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Die für das Land Mecklenburg-Vorpommern geltende Landesverordnung über die Entsorgung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallentsorgungsanlagen (PlanzAbfLVO M-V) gestattet vom 01. März bis 31. März sowie 01. Oktober bis 31. Oktober werktags (nicht sonntags oder feiertags) jeweils 2 Stunden täglich in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Verbrennung von pflanzlichen Abfällen, aber nur unter bestimmten Voraussetzungen :
1. Es handelt sich um pflanzliche Abfälle, die auf nicht gewerblich genutzten Gartengrundstücken anfallen.
2. Eine Kompostierung der pflanzlichen Abfälle auf dem Grundstück ist nicht möglich oder zumutbar.
3. Eine Nutzung der Entsorgungsmöglichkeiten (u.a. Wertstoffhöfe) des Landkreises sind nicht möglich oder zumutbar.
Bitte prüfen Sie vor dem Anzünden eines Feuers, ob die Pflanzenabfälle nicht doch kompostiert oder einem Wertstoffhof angedient werden können!
Es handelt sich hierbei um eine Ausnahmeregelung. Wer somit pflanzliche Abfälle verbrennt, ohne dass die o. g. Voraussetzungen erfüllt sind, handelt ordnungswidrig im Sinne des § 61 Abs. 1 Nr. 5 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes.
In diesem Zusammenhang sei darauf verwiesen, dass das Verbrennen von Sperrmüll, Altreifen, Bauabfällen, Altöl und Ähnliches eine illegale Abfallentsorgung darstellt, die als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Geldbußen geahndet wird. Bitte achten Sie dann darauf, die Verbrennung auf das absolut Notwendige zu beschränken. Starke Rauchbelästigungen sollten unbedingt vermieden werden. Es sollte auch eine Selbstverständlichkeit sein, die in Windrichtung liegenden Nachbarn vorher zu benachrichtigen. Die zur Verbrennung vorgesehenen Abfälle sind erst unmittelbar vor der Verbrennung aufzuschichten bzw. umzuschichten, um Kleintiere nicht zu gefährden. Ebenfalls müssen auch die Anforderungen an den Brandschutz eingehalten werden.
Weiterer Hinweis: Das Abbrennen von Lagerfeuern (Brauchtumsfeuer) außerhalb des o. g. Zeitraumes zu bestimmten Anlässen, bedarf der Genehmigung durch das Ordnungsamt.

"Fischerdorf Freest" als Ortsteilbezeichnung

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Freest und die Fischer - oft werden sie in einem Atemzug genannt: Kein Wunder, denn die Fischerei hat in dem kleinen Dorf an der Peenemündung eine jahrhundertealte Tradition und in Freest ist heute der bedeutendste Fischereihafen an der deutschen Ostseeküste zu finden.

Um auf diese Besonderheit mehr als bisher aufmerksam zu machen, berät die Gemeindevertretung zurzeit den Vorschlag, den Ortsteil Freest künftig als "Fischerdorf Freest" zu bezeichnen.

Somit kann dann zum Beispiel das Ortseingangsschild wie im abgebildeten Muster geändert werden. Die Verwendung der neuen Ortseilbezeichnung für die verschiedensten Zwecke - sowohl privater Natur als auch für die Vermarktung von Produkten oder Ferienangeboten - ist selbstverständlich jedem freigestellt. Eine Pflicht zur Verwendung der neuen Ortsteibezeichnung oder zur Änderung von Personaldokumenten besteht nicht.

Vor einem Beschluss der Gemeindevertretung wollen wir jedoch die Meinung der Freester, aber auch die der Bewohner der anderen Ortsteile sowie von Gästen unserer Gemeinde einholen. Hierzu eignen sich sowohl Gespräche mit Gemeindevertretern als auch die Sprechstunden des Bürgermeisters und nicht zuletzt die Kontaktfunktion der Homepage.

Für eine rege Beteiligung bedanken wir uns im Voraus.

Vortragswoche im Juni in der Heimatstube Freest

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  • 15.06.2015 18 Uhr: Ausstellungseröffnung "Marina Kröslin"
    musikalische Begleitung: Singkreis Freest
  • 16.06.2015 18 Uhr: Vortrag "Entwicklung des Landkreises"
    Redner: Ralf Rosenow
    musikalische Begleitung: Singkreis Freest
  • 17.06.2015 18 Uhr: Plattdeutscher Abend im Cafe "Häppchen"
    Darsteller: Die plattdeutsche Freester Runde
    musikalische Begleitung: Singkreis Freest
  • 18.06.2015 18 Uhr: Lichtbildvortrag "Ein Freester auf Reisen"
    Redner: Torsten Kanehl
    musikalische Begleitung: Singkreis Freest
  • 19.06.2015 18 Uhr: Lesung aus dem Buch Fritz Witt "Hühr Tau"
    Herausgeber Torsten Kanehl
    musikalische Begleitung: Singkreis Freest

Ab 1. Mai ist die Heimatstube bis Ende Oktober 2015 von Dienstag bis Sonnabend von 10 bis 15 Uhr geöffnet.

Klarstellung des Bauausschusses zur Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung

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Auf einem mit "Eine Bürgerinitiative" unterzeichnetem Flugblatt wird in der Gemeinde Kröslin gegenwärtig ein angeblicher "Auszug aus der EU-Verordnung zum Lärmschutz in Wohngebieten und Gartenanlagen" als "Bekanntmachung" verbreitet.

Diese Bürgerinitiative ist dem Bürgermeister und der Gemeindevertretung nicht bekannt, der in Umlauf gebrachte Schriftsatz demzufolge auch nicht mit dieser abgestimmt. Die in der sogenannten Bekanntmachung enthaltenen Informationen sind zudem größtenteils unrichtig.

Richtig ist vielmehr, dass Geräte und Maschinen in allgemeinen Wohngebieten im Freien von Montag bis Sonnabend von 7.00 bis 20.00 Uhr benutzt werden dürfen.

Darüber hinaus dürfen bestimmte Geräte - wie Freischneider, Rasentrimmer und -kantenschneider sowie Laubbläser und -sammler - nur von 9.00 bis 13.00 Uhr sowie von 15.00 bis 17.00 Uhr betrieben werden.

Von 20.00 bis 7.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen dürfen generell keine Geräte und Maschinen im Freien betrieben werden.

Den kompletten Text des Gesetzes - hierbei handelt es sich um die 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung - 32. BImSchV) finden Sie hier.

EU-Badegewässerbericht veröffentlicht

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Wie in jedem Jahr wurden im Auftrag der EU im Jahr 2014 Badegewässer nach einem festen Muster geprüft.
Hierzu werden sowohl vor als auch während der Saison mehrere Proben - mindestens eine pro Monat - durch lokale Behörden entnommen.
Nach Vorlage aller Proben werden die Gewässer in eine von vier Kategorien eingestuft: Exzellent, gut, ausreichend oder schlecht.
Die gute Nachricht:
Die Badewasserqualität am Freester Strand zählt wieder zur ersten Kategorie!
Die EU-Kommission und die Europäische Umweltagentur haben den aktuellen Stand in einer interaktiven Karte (in englisch) veröffentlicht; detaillierte Informationen in deutscher Sprache finden Sie auf www.badewasser-mv.de.

Vermieterumfrage

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Die Gemeindevertretung erstellt gegenwärtig in Zusammenarbeit mit dem Amt Lubmin ein Tourismus- und Entwicklungskonzept für die gesamte Gemeinde. Ziel ist es, den Status "Erholungsort" zu erlangen.
Ein bestätigtes Tourismus- und Entwicklungskonzept ist auch Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln, etwa für die Sanierung und Umgestaltung des Freester Strandes als einem der touristischen Zentren der Gemeinde.

Hierfür benötigen wir die Hilfe der Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Kröslin:
Für das Tourismuskonzept und für Förderanträge ist es notwendig die aktuelle Bettenkapazität und -auslastung zu ermitteln.

Dafür werden aktuell an alle Haushalte in der Geminde Fragebögen verteilt. Wir bitten Sie den Fragebogen möglichst ausführlich, innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Die Auswertung des Fragebogens ist anonym und dient lediglich der statistischen Erhebung.

Für die Rückgabe der der Umfragebögen stehen Ihnen folgende Optionen zur Verfügung:

  • Einwurf in den Briefkasten des Gemeindezentrums Kröslin in der Schulstr. 1 bzw. der Gemeindevertreter
  • Versand per Fax
  • Online

Wir bedanken uns bereits vorab bei allen Teilnehmern!


Erneuerung von Trinkwasserleitungen in Kröslin

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Der Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste (ZWAB) erneuert zwischen der 34. und 42. Kalenderwoche in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen seine Trinkwasserleitungen in der Feldstraße und in Teilen der Freester Straße.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte einem auf der Homepage des Amtes Lubmin veröffentlichten Schreiben des ZWAB (Link zur Homepage).

Neue Straßennamen für Spandowerhagen und Hollendorf

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Die Gemeindevertretung Kröslin hat auf ihrer Sitzung am 6. Oktober die Umbenennung der Straßen in Spandowerhagen und Hollendorf beschlossen.

Statt in der Dorfstraße wohnen die Spandowerhagener künftig in der Lubminer Straße, dem Warsiner Weg, der Freesendorfer Straße, im Wiesenweg, Koppelweg oder im Strandweg.
In Hollendorf wird der alte Straßenname in Peenestraße, Karriner Straße bzw. Alter Strom geändert.

Jetzt erfolgt die Umsetzung dieses Beschlusses: Die Einwohner dieser Ortsteile erhalten in den nächsten Tagen Post vom Amt Lubmin, mit der sie über ihre neue Anschrift und die einzuleitenden Maßnahmen informiert werden.
Die neuen Straßenschilder werden kurzfristig aufgestellt.

Rettungsdienste und Post- und Paktzusteller werden vom Amt und von der Gemeinde über die Adressänderungen informiert. Dennoch ist es nicht auszuschließen, dass es vorübergehend bei der Zustellung von Briefpost oder Warenlieferungen zu Komplikationen kommen kann - die Einwohner von Spandowerhagen und Hollendorf werden hiermit noch einmal um Verständnis für die dringend erforderliche Maßnahme gebeten.

Illegale Fällung und Beschädigung von Bäumen in Freest

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Seit geraumer Zeit kommt es immer wieder in der Nähe des Seglerhafens in Freest zu illegalen Fällungen und Beschädigung von Bäumen.
Zuletzt sind unweit der Dorfstraße am Ortseingang vier Kiefern durch Einschnitte massiv beschädigt worden.
Die Gemeinde Kröslin hat den Vorfall angezeigt und Strafantrag gestellt.
Hinweise der Bevölkerung nimmt das Polizeirevier Wolgast (Tel. 03836 2520 oder 252 226; E-Mail pr.wolgast@polmv.de entgegen).

Bericht der Ostsee-Zeitung vom 12.12.2015

Kostenloser Tablet-PC Kurs für die Generation 50+

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Wann?
12. Januar 2016, ca. 3-4 Kurstermine, einmal monatlich (die Kurstermine werden rechtzeitig bekanntgegeben)
Wo?
DRK Begegnungsstätte altersgerechtes Wohnen
Hafenstraße 14b
17509 Lubmin
Anmeldung?
bis zum 05.01 2016.bei Herrn Robert Bath SilverSurfer , BÜRGERHAFEN
Tel.: 03834 840771 oder 0172 9382943
oder direkt in der Begegnungsstätte bei Frau Klotz
Tel.: 038354 31316

Herzlich eingeladen sind alle, die neugierig geblieben sind und Freude oder Interesse am Umgang mit der neuen Technik haben.
Vorhandene Tablet-PCs bitte gern mitbringen, für Neugierige stehen 5+2 Geräte zum Ausprobieren zur Verfügung.

Das Projekt „SilverSurfer“ bietet Ihnen, der Generation 50+, die Möglichkeit den Umgang mit einem Tablet-PC kennen zu lernen. In einer kostenfreien Schulung lernen Sie als Interessierte oder Tablet-Neulinge von Senioren den sicheren Umgang mit dem Tablet-PC. So erfahren Sie mehr über neue Kommunikationsmöglichkeiten und Sicherheit im Internet.

Frohes Fest!

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Liebe Bürgerinnen und Bürger,
liebe Besucher der Website der Gemeinde Kröslin,

im Namen der gesamten Gemeindevertretung wünsche ich ihnen eine ruhige und besinnliche Weihnachtszeit.
Nutzen Sie die Zeit am Ende des Jahres für etwas Ruhe und Entspannung, um nach einem guten Rutsch das Jahr 2016 mit Kraft und Elan anzugehen.

Vor uns steht ein neues Jahr mit vielen Aufgaben und ich würde mich freuen, wenn Sie mich und die Gemeindevertretung auch im kommenden Jahr sowohl unterstützen als auch fordern.
Weiterhin bedanke ich mich bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Amt Lubmin für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit und schließe sie ausdrücklich in die guten Wünsche mit ein.

Holger Dinse
Bürgermeister

Information des Ordnungsamtes zum Umgang mit Feuerwerkskörpern an Silvester

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Damit das Feuerwerk zum Abschluss des Jahres friedlich und ohne Verletzungen verläuft, bittet das Amt Lubmin alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten. Denn die alljährliche Silvesterfreude wird immer wieder getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden.

Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft und ausschließlich am 31. Dezember 2015 und 01. Januar 2016 von diesen abgebrannt werden.

Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Kirchen ist gem. § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht zulässig.

Weitere Hinweise sind zu beachten:

1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“).

2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.

3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.

4. Nicht auf Menschen und Tiere zielen.

5. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.

6. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

7. In Notfällen (Verletzungen oder Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.

Erneuerung von Trinkwasserleitungen in Kröslin

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Der Zweckverband Wasser/Abwasser Boddenküste (ZWAB) erneuert zwischen der 34. und 42. Kalenderwoche in Zusammenhang mit Straßenbaumaßnahmen seine Trinkwasserleitungen in der Feldstraße und in Teilen der Freester Straße.

Nähere Informationen entnehmen Sie bitte einem auf der Homepage des Amtes Lubmin veröffentlichten Schreiben des ZWAB (Link zur Homepage).


Termine für die Müllentsorgung 2016

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Die Schadstoffabfuhren in der Gemeinde Kröslin finden 2016 am 29. April sowie am 30. September statt.

Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass die Annahme der Schadstoffe ausschließlich am Schadstoffmobil erfolgt.

Es ist strengstens untersagt, Schadstoffe unbeaufsichtigt am Straßenrand abzustellen!

Angenommen werden u.a. Lösungsmittel, Verdünner, Frostschutzmittel, Kühl- und Bremsflüssigkeit, Altöl, Reinigungsmittel, Holzschutzmittel, Lacke, Farben, Batterien, Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel, Medikamente.

Die kostenlose Annahme erfolgt in haushaltsüblichen Mengen (max. 20 kg bzw. 20 l) und nur in geschlossenen Behältern.

Die Sammlung ist nicht für Schadstoffe aus Gewerbebetrieben vorgesehen!

Eine Zuwiderhandlung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.

Links zu den Abfallkalendern:

Hollendorf und Spandowerhagen: Bitte neue Hausnummern anbringen!

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Es wird hiermit nochmals darauf aufmerksam gemacht, dass nach der Vergabe neuer Adressen für die Ortsteile Hollendorf und Spandowerhagen die Grundstücke mit den entsprechenden Hausnummer versehen werden müssen.

Die Satzung über das Anbringen von Hausnummern in der Gemeinde Kröslin vom 24.05.2000 enthält dazu folgende Regelungen (Auszug):

  • Die Hausnummern sind als arabische Zahlen eindeutig lesbar und in einer Größe von mindestens 8,5 cm auszuführen.
  • Für die Ausführung der Hausnummernschilder ist keine Materialart vorgeschrieben.
  • Die Hausnummern sind von der Straße aus gut sichtbar anzubringen.


Bitte handeln Sie umgehend - nur so können in der Übergangsphase die Schwierigkeiten bei der Sendungszustellung reduziert und die Auffindbarkeit Ihres Grundstücks in Notfällen gewährleistet werden.

Keine Betriebsgenehmigung für den Hafen Insel Ruden

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Wie die DBU Naturerbe GmbH als Eigentümerin und der Verein Jordsand e.V. als naturschutzfachlicher Betreuer der Insel Ruden mitteilen, besteht momentan für den Hafen der Insel keine Betriebsgenehmigung nach § 6 Abs. 1 WVHaSIG M-V.
Da die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet sei, ist ein Anfahren des Hafens durch Dritte dringend zu vermeiden.. Der Verein Jordsand e.V. ist vom Eigentümer ermächtigt, Dritte aus den Gewässern des Hafens der Insel Ruden zu verweisen.

Mit den zuständigen Behörden werde aktuell nach Möglichkeiten und Lösungen gesucht, um den Betrieb des Hafens möglichst bald wieder aufnehmen zu können.

"Kinnerkaan" bedankt sich bei freiwilligen Helfern

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Bei dem jüngsten Arbeitseinsatz in der Krösliner Kindertagesstätte "Kinnerkaan" wurde eine aus Spendengeldern finanzierte Netzschaukel für die Krippenkinder installiert, ein seit langem ungenutztes Gelände planiert und ein Zaun aufgestellt. Holger Maaß stellte für diese Arbeiten kostenlos einen Minibagger zur Verfügung.

Die Leiterin der Kita, Grit Gutzmann, bedankt sich auch auf diesem Wege bei allen Eltern sowohl dafür als auch für den Bau eines Sandkastens und diverse Pflege- und Aufräumarbeiten: "Es ist besonders die enge Verbindung vieler Eltern zu unserer Einrichtung, die so immer wieder zum Ausdruck kommt."

 

 

Reinigungsfirma sucht Mitarbeiter für Objekte in Kröslin und Freest

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Der Reinigungsservice Züssow sucht ab sofort motivierte Mitarbeiter für die Reinigung des Kindergarten Kröslin und diverser Objekte in der Gemeinde Kröslin und Freest auf SV-pflichtiger bzw. € 450,00 Basis.

Kontakt:

Frau Marion Pasemann
Tel.: 038355/719706
Handy: 0172/3952080

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