Damit das Feuerwerk zum Abschluss des Jahres friedlich und ohne Verletzungen verläuft, bittet das Amt Lubmin alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorschriften für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu beachten. Denn die alljährliche Silvesterfreude wird immer wieder getrübt durch Unfälle und Brände, die durch den unsachgemäßen und teilweise fahrlässigen Umgang mit Feuerwerkskörpern verursacht werden.
Feuerwerkskörper der Kategorie 2, zu der das Silvesterfeuerwerk gehört, dürfen nur an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, verkauft und ausschließlich am 31. Dezember 2015 und 01. Januar 2016 von diesen abgebrannt werden.
Das Abbrennen von Pyrotechnik in der Nähe von Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Kirchen ist gem. § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz nicht zulässig.
Weitere Hinweise sind zu beachten:
1. Feuerwerkskörper sollten das BAM-Zulassungszeichen haben (zu erkennen an der BAM-Identifikationsnummer, zum Beispiel „BAM-F2-0001“).
2. Nach dem Zünden ist vom Feuerwerk ein ausreichender Sicherheitsabstand einzuhalten.
3. Raketen sollten mit dem Führungsstab in Flaschen gestellt und gegen Umfallen gesichert werden.
4. Nicht auf Menschen und Tiere zielen.
5. „Blindgänger“ nicht erneut zünden.
6. Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen entfernen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.
7. In Notfällen (Verletzungen oder Brände) sofort die Feuerwehr/den Rettungsdienst über die Rufnummer 112 verständigen.